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Freitag, Juli 10, 2026
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Deutsche Regierung darf keine Facebook-Seite betreiben

Die deutsche Datenschutzbehörde hat die Regierung aufgefordert, ihre Facebook-Seiten zu schließen. Nun könnte sich der Streit bis in den Gerichtssaal hinziehen.

Der deutsche Datenschutzbeauftragte Ulrich Kelber forderte am Mittwoch die Bundesregierung auf, den Betrieb ihrer Facebook-Seite einzustellen.

Ein entsprechendes Schreiben an das Bundespresseamt (BPA) wurde Anfang der Woche verschickt. Das Presseamt hat vier Wochen nach Erhalt des Schreibens Zeit, die Seite zu schließen oder juristisch gegen Kelbers Entscheidung vorzugehen. Kelber begründete seine Entscheidung mit Zweifeln daran, dass die Seite alle datenschutzrechtlichen Anforderungen erfülle. Am Mittwoch verwies Kelber auf die „umfangreiche Verarbeitung personenbezogener Daten“ von Facebook-Nutzern, die es unmöglich mache, die Seite datenschutzkonform zu betreiben.

Was sagte Kelber dazu?

„Alle Behörden haben die Verantwortung, die Gesetze vorbildlich einzuhalten“, sagte Kelber. Nach den Ergebnissen seiner Analyse ist dies beim Betrieb einer Facebook-Fanpage aufgrund der umfangreichen Verarbeitung von personenbezogenen Daten der Nutzer derzeit nicht möglich.

„Ich halte es für wichtig, dass der Staat über soziale Medien erreichbar ist und Informationen weitergeben kann“, sagte er. „Das darf er aber nur, wenn die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger respektiert werden.“

In dem seit 2019 andauernden Streit hatte der Facebook-Eigentümer Meta wiederholt darauf hingewiesen, dass der Betrieb von Facebook-Fanseiten mit dem Gesetz vereinbar sei. Am Mittwoch sagte eine Meta-Sprecherin, dass Social-Media-Plattformen und -Kanäle wie Facebook-Seiten es Unternehmen und Organisationen, einschließlich Ministerien und Regierungsbehörden, ermöglichen, mit den Menschen zu kommunizieren.

„Es ist uns wichtig, dass diese Organisationen die sozialen Medien weiterhin gesetzeskonform nutzen können“, erklärte Kelber, dass die Pressestelle als verantwortliche Stelle dafür zu sorgen habe, dass die Grundsätze des Datenschutzgesetzes eingehalten werden. Diesen Nachweis habe die Stelle in dem Verfahren „zur Überzeugung der Aufsichtsbehörde“ nicht erbringen können.

Am frühen Mittwochnachmittag war die Facebook-Seite der Bundesregierung noch in Betrieb.

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