Teslas „Überwachungsmodus“ soll vor Diebstahl oder Vandalismus schützen, aber die Behörden befürchten, dass er zum Filmen ohne Zustimmung führt.
BERLIN — Tesla wird davor warnen, dass sein „Überwachungsmodus“, der die Umgebung eines Autos aufzeichnet, gegen die Datenschutzgesetze in Deutschland verstoßen könnte, nachdem die Verbraucherschutzorganisation vzbv den Hersteller verklagt hat, weil er dies in der Werbung nicht erwähnt hat.
Der Fall ist der jüngste in einer Reihe von Streitigkeiten in Ländern von China bis zu den Niederlanden über die Kameras in Tesla-Autos, die nach Angaben des Unternehmens vor Diebstahl oder Vandalismus schützen sollen, doch die Behörden befürchten, dass sie ohne Zustimmung gefilmt werden.
In der im Juli letzten Jahres eingereichten Klage des vzbv wurde behauptet, der Autohersteller führe die Verbraucher in die Irre, indem er sie in der Werbung nicht darauf hinweise, dass der Fahrer gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen könnte, wenn die Funktion im öffentlichen Raum eingesetzt wird und Passanten ohne deren Wissen gefilmt werden.
Nach einer Anhörung zu dem Fall in Berlin gab das Unternehmen eine Unterlassungserklärung ab, wonach es nicht mehr auf diese Weise werben werde, so der vzbv.
Tesla war für eine Stellungnahme nicht sofort zu erreichen.
Im Handbuch des Autoherstellers für Käufer in den USA heißt es: „Es liegt in Ihrer alleinigen Verantwortung, alle örtlichen Vorschriften und Eigentumsbeschränkungen in Bezug auf die Verwendung von Kameras zu konsultieren und einzuhalten.“
Ein Sprecher der Berliner Datenschutzbehörde sagte, dass die Person, die das Auto fährt, dafür verantwortlich ist, die Kameras im öffentlichen Raum auszuschalten. Die Verantwortung würde sich auf das Unternehmen erstrecken, wenn die Bilder an Tesla übermittelt und von diesem gespeichert würden, fügte der Sprecher hinzu.
Der niederländische Datenschutzbeauftragte kam im Februar zu einem ähnlichen Schluss und wies die Verantwortung für das Filmen dem Fahrer zu.


